Aktuelle Meldung
Seit dem 1. 4. 2009 sind jährlich 360 EUR steuer- und sozialabgabenfrei, aber nur wenn sie "On-top", also zusätzlich zum Lohn bzw. zu lohnähnlichen Leistungen bezahlt werden
Rückwirkend zum 2.4.2009 ist nun auch eine Lohnumwandlung möglich, wofür aber nur eine Steuerfreiheit gewährt wird.
Ob auch die Befreiung von den Sozialabgaben erfolgen wird, ist derzeit noch politisch umstritten.