Kapitalbeteiligung
Als Kapitalbeteiligung, auch Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung genannt, gelten alle Formen von Vereinbarungen, die – unabhängig von den Arbeitsverträgen – Kapitaleinlagen in dem Arbeit gebenden Unternehmen ermöglichen. Dabei handelt es sich rechtlich um alle Formen der schuld- und gesellschaftsrechtlichen Ausführung.
Die im Einzelfall für ein Unternehmen „passende“ Beteiligung hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab:
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Rechtsform des Unternehmens
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Informations- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer
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Größe der Kapitalanteile und deren Anlagenrisiko
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Verzinsung und Erfolgsbeteiligung des Arbeitnehmer-Kapitals