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Kapitalbeteiligung

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Als Kapitalbeteiligung, auch Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung genannt, gelten alle Formen von Vereinbarungen, die – unabhängig von den Arbeitsverträgen – Kapitaleinlagen in dem Arbeit gebenden Unternehmen ermöglichen. Dabei handelt es sich rechtlich um alle Formen der schuld- und gesellschaftsrechtlichen Ausführung.

 

Die im Einzelfall für ein Unternehmen „passende“ Beteiligung hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab:

  • Rechtsform des Unternehmens

  • Informations- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer

  • Größe der Kapitalanteile und deren Anlagenrisiko

  • Verzinsung und Erfolgsbeteiligung des Arbeitnehmer-Kapitals

 

 



 

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