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Erfolgsbeteiligung

Die Erfolgsbeteiligung stellt die wichtigste Form der materiellen Mitarbeiterbeteiligung dar und wird meist als Gewinnbeteiligung angewandt. Dabei erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn / Gehalt eine vom Unternehmensgewinn abhängige Zahlung, die auf unterschiedliche Weise auf der Basis des Unternehmens-Gewinns berechnet wird.

Bei der Erfolgsbeteiligung handelt es sich um eine direkte, tätigkeitsbezogene Vergütung. Eine darüber hinaus gehende gesellschafts- oder schuldrechtliche Verknüpfung mit dem arbeitgebenden Unternehmen ist nicht vorhanden. Die Erfolgsbeteiligung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für das Unternehmen stellen Erfolgsbeteiligungen somit Betriebsausgaben dar.

Erfolgbeteiligungen können sein:

  • Umsatzbeteiligung

  • Gewinnbeteiligung

  • Leistungsbeteiligung

Am meisten verbreitet ist die Gewinnbeteiligung.

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