
Bei der Erfolgsbeteiligung handelt es sich um eine direkte, tätigkeitsbezogene Vergütung. Eine darüber hinaus gehende gesellschafts- oder schuldrechtliche Verknüpfung mit dem arbeitgebenden Unternehmen ist nicht vorhanden. Die Erfolgsbeteiligung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für das Unternehmen stellen Erfolgsbeteiligungen somit Betriebsausgaben dar.
Erfolgbeteiligungen können sein:
Umsatzbeteiligung
Gewinnbeteiligung
Leistungsbeteiligung
Am meisten verbreitet ist die Gewinnbeteiligung.