
"Das Beteiligungsmodell des Mittelstandsbeirates in Kooperation mit dem Saarländischen Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass der Arbeitgeber allen längerfristig beschäftigten Arbeitnehmern nach eigenem Ermessen eine Gewinnbeteiligung zusätzlich zum geschuldeten Gehalt gewährt. Die Erfolgsbeteiligungen verbleiben in Form von Mitarbeiterguthaben als Fremdkapital im Unternehmen. Das Mitarbeiterguthaben wird verzinst und die Zinsen werden jährlich an die Arbeitnehmer ausgeschüttet. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt üblicherweise bei Erreichen der Altersgrenze. Zum Schutz der Mitarbeiterguthaben vor Insolvenz empfiehlt es sich, dass das Unternehmen die Guthaben der Arbeitnehmer absichert. Mehrere Kreditversicherer bieten entsprechende Insolvenzabsicherungen an."
Folgende Vorteile von Mitarbeiterguthaben werden genannt:
Der Vorteil des Saarbrücker Modells besteht vor allem in der langjährigen praktischen Erfahrung und in der leichten Übertragbarkeit auch auf andere Unternehmen.
(Der Standard-Vertrag liegt dem Autor vor.)
Mehr > Modellbeschreibung > Flyer des Ministeriums >
Quelle: Das Saarland-Modell zur Mitarbeiterbeteiligung,
Hrsg: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Saarbrücken 2009, www.wirtschaft.saarland.de