
Mit dieser Position hat sich der DGB für die Mitarbeiterbeteiligung geöffnet. Dabei werden die bislang geltenden gesetzlichen Mitbestimmungsregelungen weiterhin als eine wichtige Basis für die Beteiligung der IArbeitnehmer/innen bzw. deren Vertretung im Betriebsrat und anderen Organen der Betriebe bzw. Unternehmen angesehen.
Im Mittelpunkt dieser neuen Konzepte stehen die Überlegungen, dass in der Wirtschaftskrise angesichts der knappen Kapitalressourcen häufig Lohnkürzungen bzw. Entlassungen vorgenommen werden. Dabei leisten die Arbeitnehmer/innen Lohnverzicht, der bislang in keiner Form ausgeglichen wird. Dieser Konflikt kann durch die Einführung einer Mitarbeiter-Erfolgs- und Kapitalbeteiligung entschärft werden. Neu ist auch die DGB-Position zu den Risiken einer Beteiligung:
"Das diskutierte angebliche Doppelrisiko der Beschäftigten ist aber durchaus beherrschbar, zumal eine Zerschlagung oder Insolvenz den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes als Existenzgrundlage zur wahrscheinlichen Folge hat."
Quelle: Diskurs-Broschüre des DGB-Bundesvorstandes::
Belegschaftskapital als attraktiver Bausein einer Krisenlösung. Verzicht ist keine Alternative.