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Mitarbeitergesellschaften

Stille Beteiligungen und auch GmbH-Beteiligungen erfolgen in der Praxis häufig indirekt. Dabei wird zwischen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern und Unternehmen eine Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesellschaft geschaltet (z. B. in Form einer GmbH oder einer GbR), die dann Gesellschafter oder stiller Gesellschafter des Unternehmens wird. Dadurch kann z. B. das Problem des Wechsels von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der GmbH beteiligt sind, vermieden werden.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesellschaft selbst besteht in der Regel in Form einer Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, teilweise wird aber auch die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. In der Regel werden solche Beteiligungsgesellschaften vom Unternehmen gegründet. Häufig anzutreffen ist in der Praxis die indirekte stille Beteiligung:

Die Belegschaft erwirbt eine stille Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft (auf der Basis individuell abgeschlossener Gesellschaftsverträge). Diese wiederum sammelt das Kapital und gibt es gebündelt an das Unternehmen weiter.

Durch ihre Einlage ist die Beteiligungsgesellschaft – ggf. wiederum als stille Gesellschafterin – am Unternehmensgewinn beteiligt. Auf die Einlage der Beteiligungsgesellschaft entfallende Gewinne werden an diese ausgeschüttet und an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben.

 



 

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