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Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien gibt es nur in Aktiengesellschaften. In der Regel erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Angebot von der Gesellschaft, aus dem Bestand der unternehmenseigenen Aktien oder durch Kapitalerhöhung entstandene Belegschaftsaktien zu einem Vorzugskurs „verbilligt“ zu kaufen. Die Differenz zwischen Börsen- und Vorzugskurs ist seit Inkrafttreten des Mitarbeiterbeteiligungsgesetzes am 1. April 2009 bis zu 360 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Als Form der betrieblichen Kapitalbeteiligung haben Belegschaftsaktien in Deutschland Tradition: Bereits vor 30 Jahren beteiligte Hannsheinz Porst die Belegschaft an seinem Fotokonzern. Viele andere Unternehmen folgten dem Beispiel; als Vorzeigeunternehmen werden dabei häufig börsennotierte Aktiengesellschaften wie Volkswagen, Siemens, Lufthansa oder SAP genannt.

Dabei kann die Transaktion durch die Gesellschaft (z. B. durch Erfolgsbeteiligung) oder durch die Belegschaft selbst finanziert werden. Belegschaftsaktien sind Aktien mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere dem Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht und Recht auf Dividendenbezug. Sie können als Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Sonderleistung – mit Preisnachlass – an Belegschaftsmitglieder ausgegeben werden.

 



 

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