Die Leistungsbeteiligung ist eine Sonderform der Erfolgsbeteiligung, die sich auf leistungsorientierte Zurechnungsgrößen bezieht. Als Grundlage wird die tatsächlich erzielte Arbeitsleistung eines bestimmten Abrechnungszeitraums genommen. Dafür ist ein gut ausgebautes System der Kostenrechnung, das eine genaue Leistungsberechnung ermöglicht, notwendig. Die Leistungsbeteiligung kann aufgrund individueller, gruppenbezogener oder kollektiver Arbeitsleistung berechnet werden. Um die tatsächlich erzielten Leistungen auch bewerten zu können, wird die jeweilige Sollgröße zu Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt.
Die Leistungsbeteiligung kann in drei verschiedenen Formen erfolgen:
Alle Beteiligungsformen haben die gleichen Schwachstellen:
Die Bewertung erfolgt unabhängig von Markteinflüssen: Verteuern sich z. B. die eingesetzten Rohstoffe wird die Produktivität bzw. die Kostenersparnis reduziert. Andererseits muss eine Produktionsbeteiligung auch dann bezahlt werden, wenn die Produkte gar nicht auf dem Markt abgesetzt werden können. Selbst wenn ein negatives Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erwirtschaftet wurde, erfolgt eine Prämienzahlung. Es ergibt sich die Situation des sich „Zu-Tode-Prämierens“: