Umsatzbeteiligung

Mitarbeiter erhalten beim Überschreiten einer vordefinierten Umsatzgröße Tantiemen oder eine Sonderzahlung. Dabei kann die Bezugsgröße die Leistung des ganzen Unternehmens, einer Abteilung oder die eines einzelnen Mitarbeiters sein.

Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, die Höhe von Sonderzahlungen an die Mitarbeiter an betriebswirtschaftliche Kenngrößen - z. B. die Umsatzrendite - zu knüpfen. Dies führt in wirtschaftlich guten Zeiten zu höheren Ausschüttungen an die Mitarbeiter und bei schlechterer Geschäftslage zu einer Absenkung, die das Unternehmen wiederum von Personalkosten entlastet. Dadurch werden Unternehmen flexibler und Arbeitsplätze sicher.

Darüber hinaus können mit den Mitarbeitern Zielvereinbarungen getroffen oder Leistungsbeurteilungen vereinbart werden, die dann Grundlage für ihren individuellen Anteil an der Sonderzahlung bzw. der Erfolgsbeteiligung sind. Gleichzeitig kann das Unternehmen so gezielt innerbetriebliche Verbesserungsprozesse anstoßen, die Mitarbeiter zu mehr eigenverantwortlichem Handeln motivieren und unternehmerisches Denken fördern und honorieren.

 



 

zum Verein

Zukunft unserer Arbeit e.V.
 

Suche

 

Glossar

Kurzerläuterungen

alle Stichworte
 
klein_27.jpg